Vermögensaufteilung und Unterhalt

Kompetente Beratung für eine faire Vermögensaufteilung und angemessene Unterhaltsregelungen nach Schweizer Recht.

Vermögensaufteilung

Finanzielle Sicherheit auch nach der Trennung

Die finanzielle Auseinandersetzung gehört zu den anspruchsvollsten Aspekten einer Scheidung oder Trennung. Eine faire und rechtssichere Vermögensaufteilung sowie angemessene Unterhaltsregelungen bilden die Grundlage für die finanzielle Sicherheit aller Beteiligten.

Unsere erfahrenen Familienrechtsanwälte unterstützen Sie dabei, Ihre finanziellen Ansprüche zu wahren und zukunftsfähige Lösungen zu finden. Wir beraten Sie umfassend zu allen Aspekten der Vermögensaufteilung und Unterhaltsberechnung nach schweizerischem Recht.

Mit unserem spezialisierten Fachwissen helfen wir Ihnen, komplexe finanzielle Fragen zu klären – von der Bewertung von Immobilien und Unternehmensbeteiligungen bis zur Aufteilung von Vorsorgeguthaben und der Berechnung angemessener Unterhaltszahlungen.

Kernbereiche der Vermögensaufteilung

Güterrechtliche Auseinandersetzung

Die Aufteilung des ehelichen Vermögens erfolgt je nach Güterstand nach unterschiedlichen Regeln. Im gesetzlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung wird das während der Ehe gemeinsam erworbene Vermögen geteilt.

Wir analysieren Ihre Vermögenssituation und klären, welche Vermögenswerte in die Teilung einbezogen werden und welche als Eigengut beim jeweiligen Ehegatten verbleiben.

Pensionskassenteilung

Die während der Ehe erworbenen Pensionskassenguthaben werden grundsätzlich hälftig geteilt. Diese Vorsorgeausgleich soll sicherstellen, dass beide Ehegatten eine angemessene Altersvorsorge haben.

Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung der teilungsrelevanten Guthaben und der korrekten Durchführung des Teilungsprozesses.

Immobilien und Wohneigentum

Die Regelung bezüglich gemeinsamer Immobilien ist oft ein zentraler Punkt der Vermögensaufteilung. Hierbei sind verschiedene Lösungen möglich, wie Verkauf, Übernahme durch einen Ehegatten oder fortgesetzte gemeinsame Nutzung.

Wir beraten Sie zu den verschiedenen Optionen und helfen Ihnen, die für Ihre Situation optimale Lösung zu finden.

Ehegattenunterhalt

Je nach Situation kann ein Ehegatte nach der Scheidung Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben. Die Höhe und Dauer dieser Zahlungen hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie Ehedauer, Alter, Gesundheitszustand und Erwerbsfähigkeit.

Wir berechnen Ihre Unterhaltsansprüche bzw. -pflichten und vertreten Ihre Interessen bei den Verhandlungen.

Kindesunterhalt

Bei gemeinsamen Kindern ist die Festlegung angemessener Unterhaltszahlungen ein zentraler Bestandteil der finanziellen Regelung. Der Unterhalt umfasst sowohl den Barunterhalt als auch die Betreuungsleistung.

Wir ermitteln den Bedarf Ihrer Kinder und berechnen die angemessene Höhe der Unterhaltszahlungen unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren.

Unternehmensbeteiligungen

Die Bewertung und Aufteilung von Unternehmensbeteiligungen stellt besondere Herausforderungen dar. Hier sind spezialisierte Kenntnisse und eine sorgfältige Analyse erforderlich.

Wir arbeiten bei Bedarf mit Finanzexperten zusammen, um eine faire Bewertung und Lösung für Ihre Unternehmensbeteiligungen zu finden.

Unsere Leistungen im Detail

Vermögensanalyse und Inventarisierung

  • Umfassende Erfassung aller Vermögenswerte und Schulden
  • Zuordnung zum Eigengut oder zur Errungenschaft
  • Ermittlung von Ersatzforderungen und Mehrwertbeteiligungen
  • Bewertung von Immobilien, Unternehmen und anderen Vermögenswerten

Ausarbeitung von Teilungsvorschlägen

  • Entwicklung verschiedener Teilungsszenarien
  • Berechnung von Ausgleichszahlungen
  • Lösungen für Liquiditätsprobleme
  • Berücksichtigung steuerlicher Aspekte

Unterhaltsberechnung

  • Analyse der finanziellen Situation beider Parteien
  • Ermittlung des Bedarfs von Kindern und Ex-Partner
  • Berücksichtigung von Betreuungsleistungen
  • Anwendung der aktuellen Berechnungsmethoden

Vertragliche Gestaltung und Absicherung

  • Ausarbeitung rechtssicherer Vereinbarungen
  • Regelungen für künftige Änderungen (Indexierung, Anpassungsklauseln)
  • Absicherung durch Unterhaltstiteln
  • Vorbereitung aller notwendigen Dokumente für Grundbuchamt, Pensionskassen etc.

Fallbeispiele aus unserer Praxis

Komplexe Vermögensaufteilung bei Unternehmerbeteiligung

Ausgangssituation: Bei einer 15-jährigen Ehe war ein Ehegatte an mehreren Unternehmen beteiligt. Es stellte sich die Frage, wie diese Beteiligungen zu bewerten und bei der Vermögensaufteilung zu berücksichtigen sind.

Lösung: Wir haben gemeinsam mit Finanzexperten eine umfassende Unternehmensbewertung durchgeführt und verschiedene Teilungsszenarien entwickelt. Durch eine kreative Kombination aus Ausgleichszahlung, Ratenzahlung und Übertragung bestimmter Vermögenswerte konnte eine faire Lösung gefunden werden, ohne dass das Unternehmen verkauft werden musste.

Ergebnis: Die finanzielle Zukunft beider Parteien wurde gesichert, und die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens blieb gewahrt.

Anpassung von Unterhaltszahlungen nach beruflicher Veränderung

Ausgangssituation: Nach einer Scheidung hatte sich die berufliche Situation des unterhaltspflichtigen Ehegatten durch einen Stellenwechsel erheblich verändert. Die bisherigen Unterhaltszahlungen konnten nicht mehr in der vereinbarten Höhe geleistet werden.

Lösung: Wir haben eine detaillierte Analyse der neuen finanziellen Situation vorgenommen und auf dieser Basis Verhandlungen mit der Gegenseite geführt. Es wurde eine temporäre Reduzierung der Unterhaltszahlungen mit einer Anpassungsklausel für den Fall einer Verbesserung der Einkommenssituation vereinbart.

Ergebnis: Die Lösung ermöglichte es dem Unterhaltspflichtigen, seinen Verpflichtungen nachzukommen, ohne in finanzielle Not zu geraten, und sicherte gleichzeitig die langfristigen Interessen des unterhaltsberechtigten Ehegatten.

Regelung bei gemeinsamer Immobilie

Ausgangssituation: Ein Ehepaar mit zwei Kindern besaß eine gemeinsame Immobilie mit noch laufender Finanzierung. Keiner der Ehegatten konnte allein die Finanzierung übernehmen, ein Verkauf hätte jedoch aufgrund der Marktlage zu einem Verlust geführt.

Lösung: Wir haben eine Lösung erarbeitet, bei der die Immobilie zunächst im gemeinsamen Eigentum verblieb und von einem Ehegatten mit den Kindern bewohnt wurde. Der andere Ehegatte erhielt eine Nutzungsentschädigung, die mit seinem Miteigentumsanteil verrechnet wurde. Zusätzlich wurde eine Vereinbarung über den späteren Verkauf der Immobilie getroffen.

Ergebnis: Die Kinder konnten in ihrem gewohnten Umfeld bleiben, und beide Ehegatten waren vor finanziellen Nachteilen geschützt. Die klare vertragliche Regelung gab beiden Seiten Sicherheit für die Zukunft.

Faire Teilung von Vorsorgevermögen bei unterschiedlichen Karriereverläufen

Ausgangssituation: In einer langjährigen Ehe hatte ein Ehegatte zugunsten der Kinderbetreuung beruflich zurückgesteckt, während der andere Ehegatte Karriere machte und entsprechend hohe Vorsorgeguthaben aufbauen konnte.

Lösung: Neben der gesetzlich vorgeschriebenen hälftigen Teilung der während der Ehe erworbenen Pensionskassenguthaben konnten wir eine zusätzliche Vereinbarung aushandeln. Diese sah vor, dass auch ein Teil des Vorsorgeguthabens, das vor der Ehe erworben wurde, in die Teilung einbezogen wurde, um die beruflichen Nachteile des betreuenden Ehegatten auszugleichen.

Ergebnis: Beide Ehegatten konnten nach der Scheidung eine angemessene Altersvorsorge aufrechterhalten, und die Betreuungsleistung wurde auch finanziell anerkannt.

Unsere Honorare

Erstberatung

CHF 250
  • Umfassende 60-minütige Beratung
  • Erste Einschätzung Ihrer Situation
  • Aufzeigen der rechtlichen Optionen
  • Anrechenbar bei Mandatserteilung
Termin vereinbaren

Vermögensaufteilung

ab CHF 3'000
  • Vermögensinventarisierung
  • Entwicklung von Teilungskonzepten
  • Begleitung von Verhandlungen
  • Ausarbeitung rechtssicherer Vereinbarungen
  • Koordination mit Grundbuchamt, Pensionskassen etc.
Termin vereinbaren

Unterhaltsberechnung

CHF 1'500
  • Analyse der finanziellen Situation
  • Bedarfsermittlung
  • Berechnung von Unterhaltsansprüchen
  • Entwicklung von Anpassungsklauseln
  • Ausarbeitung von Unterhaltsvereinbarungen
Termin vereinbaren

* Alle Preise verstehen sich zzgl. allfälliger Gerichtskosten und Auslagen. Bei komplexen Fällen oder Verfahren vor Gericht wird das Honorar nach Stundenaufwand (CHF 300 - 450) abgerechnet. Ein individueller Kostenvoranschlag wird nach der Erstberatung erstellt.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird das gemeinsame Vermögen bei einer Scheidung in der Schweiz aufgeteilt?

Die Vermögensaufteilung hängt vom gewählten Güterstand ab. Im gesetzlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung wird zwischen Eigengut und Errungenschaft unterschieden. Eigengut (Vermögen, das bereits vor der Ehe vorhanden war, oder durch Erbschaft/Schenkung erworben wurde) verbleibt beim jeweiligen Ehegatten. Die während der Ehe erworbene Errungenschaft wird grundsätzlich hälftig geteilt. Bei Gütertrennung behält jeder Ehegatte sein Vermögen, während bei Gütergemeinschaft grundsätzlich das gesamte Vermögen beider Ehegatten geteilt wird. In jedem Fall werden die Pensionskassenguthaben, die während der Ehe erworben wurden, hälftig geteilt.

Wer hat Anspruch auf nachehelichen Unterhalt und wie lange?

Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kann bestehen, wenn ein Ehegatte aufgrund der Aufgabenteilung während der Ehe nicht in der Lage ist, für seinen eigenen Unterhalt zu sorgen. Die Höhe und Dauer des Unterhalts hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie Ehedauer, Alter, Gesundheitszustand, berufliche Situation, Betreuung gemeinsamer Kinder und finanzielle Verhältnisse beider Ehegatten. In der Schweiz gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung, was bedeutet, dass jeder Ehegatte nach der Scheidung grundsätzlich selbst für seinen Unterhalt aufkommen sollte. Ein zeitlich unbegrenzter Unterhalt wird nur in Ausnahmefällen gewährt, etwa bei langer Ehedauer in Kombination mit fortgeschrittenem Alter oder gesundheitlichen Einschränkungen.

Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie bei einer Scheidung?

Für die gemeinsame Immobilie gibt es verschiedene Lösungsmöglichkeiten: 1) Verkauf und Teilung des Erlöses, 2) Übernahme durch einen Ehegatten mit finanzieller Abgeltung des anderen, 3) Fortsetzung des Miteigentums mit klaren Nutzungs- und Kostenteilungsregelungen. Welche Lösung sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der finanziellen Situation beider Ehegatten, dem Vorhandensein von Kindern, der Marktlage und den persönlichen Präferenzen. Bei der Bewertung der Immobilie kann ein unabhängiges Gutachten hilfreich sein. Wichtig ist auch die steuerliche Betrachtung, da bei der Übertragung von Eigentumsanteilen Grundstückgewinnsteuern anfallen können.

Wie werden Unternehmensbeteiligungen bei der Vermögensaufteilung berücksichtigt?

Unternehmensbeteiligungen stellen eine besondere Herausforderung bei der Vermögensaufteilung dar. Zunächst muss geklärt werden, ob die Beteiligung zum Eigengut oder zur Errungenschaft gehört. Anschließend erfolgt eine Bewertung des Unternehmens, wofür verschiedene Methoden zur Verfügung stehen (Ertragswertmethode, Substanzwertmethode oder kombinierte Verfahren). Da eine physische Teilung oder Verkauf oft nicht sinnvoll ist, werden häufig Ausgleichslösungen gesucht, bei denen der unternehmerisch tätige Ehegatte die Beteiligung behält und den anderen Ehegatten finanziell abfindet. Diese Abfindung kann auch in Form von Ratenzahlungen erfolgen, um Liquiditätsprobleme zu vermeiden. Wichtig ist eine sorgfältige Abwägung zwischen den finanziellen Interessen beider Ehegatten und dem wirtschaftlichen Erhalt des Unternehmens.

Wie wird der Kindesunterhalt berechnet und angepasst?

Der Kindesunterhalt umfasst alle Kosten für den Lebensunterhalt und die Erziehung des Kindes. Bei der Berechnung werden der Bedarf des Kindes (altersspezifische Grundkosten, Wohnkosten, Krankenkasse, Ausbildung, Betreuungskosten etc.) sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beider Eltern berücksichtigt. Auch die Betreuungsleistung stellt einen Beitrag zum Unterhalt dar. In der Schweiz gibt es keine verbindliche Berechnungsmethode, aber verschiedene Richtlinien und Tabellen, die zur Orientierung dienen. Unterhaltsvereinbarungen sollten Anpassungsklauseln enthalten, die eine regelmäßige Anpassung an veränderte Verhältnisse (z.B. durch Indexierung) oder bei wesentlichen Änderungen (z.B. Einkommensveränderungen, neue Bedürfnisse des Kindes) vorsehen. Der Kindesunterhalt kann bis zum Abschluss einer angemessenen Ausbildung geschuldet sein, auch über die Volljährigkeit hinaus.

Vermögensaufteilung und Unterhalt in der Schweiz: Transparenz und Fairness im Familienrecht

Die finanziellen Aspekte einer Scheidung oder Trennung gehören zu den komplexesten und oft auch emotionalsten Themen des Schweizer Familienrechts. Das Ziel des Gesetzgebers ist es, eine faire Verteilung des während der Ehe aufgebauten Vermögens sicherzustellen und gleichzeitig die wirtschaftliche Existenz aller Beteiligten zu schützen.

Das schweizerische Güterrecht basiert auf einem differenzierten System, das je nach gewähltem Güterstand unterschiedliche Regeln für die Vermögensaufteilung vorsieht. Der gesetzliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung, der automatisch gilt, sofern die Ehegatten nichts anderes vereinbart haben, stellt einen ausgewogenen Kompromiss dar: Einerseits bleibt das vor der Ehe vorhandene Vermögen sowie Erbschaften und Schenkungen (Eigengut) beim jeweiligen Ehegatten, andererseits wird das während der Ehe gemeinsam erwirtschaftete Vermögen (Errungenschaft) hälftig geteilt.

Eine Besonderheit des Schweizer Rechts ist die obligatorische Teilung der während der Ehe erworbenen Pensionskassenguthaben. Diese Regelung trägt der Tatsache Rechnung, dass oft ein Partner zugunsten der Familie beruflich zurückgesteckt hat und dadurch Nachteile bei der eigenen Altersvorsorge in Kauf genommen hat. Durch die hälftige Teilung wird sichergestellt, dass beide Ehegatten eine angemessene Vorsorge für das Alter haben.

Bei Unterhaltszahlungen, sei es für Kinder oder den Ex-Partner, folgt das Schweizer Recht dem Grundsatz der Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit. Es wird eine Balance zwischen dem Bedarf der unterhaltsberechtigten Person und der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen angestrebt. Für den nachehelichen Unterhalt gilt zudem der Grundsatz der Eigenverantwortung, wonach jeder Ehegatte nach der Scheidung grundsätzlich selbst für seinen Unterhalt aufkommen soll. Ausnahmen werden gemacht, wenn dies aufgrund der Aufgabenteilung während der Ehe, dem Alter oder der gesundheitlichen Situation nicht zumutbar ist.

Besonders herausfordernd können Fälle sein, in denen Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien zu bewerten und aufzuteilen sind. Hier kommen oft spezialisierte Bewertungsverfahren zum Einsatz, und es werden kreative Lösungen gesucht, die sowohl den finanziellen Interessen beider Parteien als auch der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit Rechnung tragen.

Die Komplexität dieser Themen und die weitreichenden finanziellen Folgen machen eine fundierte rechtliche Beratung unerlässlich. Eine professionelle Unterstützung kann dazu beitragen, faire und nachhaltige Lösungen zu finden, die eine solide finanzielle Grundlage für den Neuanfang nach einer Trennung oder Scheidung bieten.

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