Scheidungsberatung und Vertretung

Professionelle Unterstützung für einen fairen und respektvollen Scheidungsprozess nach Schweizer Recht.

Scheidungsberatung

Einfühlsame Begleitung durch den Scheidungsprozess

Eine Scheidung gehört zu den herausforderndsten Lebenssituationen. In dieser emotional belastenden Zeit ist eine kompetente rechtliche Beratung besonders wertvoll, um langfristig tragfähige Entscheidungen zu treffen.

Unsere erfahrenen Familienrechtsanwälte begleiten Sie einfühlsam durch den gesamten Scheidungsprozess und vertreten Ihre Interessen mit höchster Professionalität. Wir legen besonderen Wert auf faire, respektvolle Lösungen, die allen Beteiligten gerecht werden.

Das Schweizer Scheidungsrecht bietet verschiedene Wege, eine Ehe zu beenden. Wir beraten Sie umfassend zu allen Optionen und finden gemeinsam den für Sie passenden Weg.

Unsere Leistungen im Überblick

Beratung und Antragstellung

  • Ausführliche Erstberatung zu allen Aspekten der Scheidung
  • Analyse Ihrer individuellen Situation und Darstellung der rechtlichen Optionen
  • Professionelle Erstellung und Einreichung aller erforderlichen Anträge
  • Beratung zu den verschiedenen Scheidungsverfahren (einvernehmlich oder streitig)

Verhandlung und Vereinbarungen

  • Vertretung in Verhandlungen mit der Gegenseite
  • Ausarbeitung rechtssicherer Scheidungsvereinbarungen
  • Koordination mit Mediatoren oder anderen beteiligten Fachpersonen
  • Begleitung bei gerichtlichen Anhörungen und Terminen

Lösungen für komplexe Fälle

  • Beratung bei internationalen Scheidungen
  • Unterstützung bei Unternehmensbeteiligungen und komplexen Vermögensverhältnissen
  • Lösungen bei hochstrittigen Scheidungen und Konfliktsituationen
  • Rechtliche Beratung bei vorsorglichen Maßnahmen während des Verfahrens

Nachsorge und Umsetzung

  • Unterstützung bei der Umsetzung getroffener Vereinbarungen
  • Beratung bei nachträglichen Änderungen der Vereinbarungen
  • Rechtliche Schritte bei Nichteinhaltung von Vereinbarungen
  • Langfristige Beratung zur Sicherung Ihrer Rechte nach der Scheidung

Der Scheidungsprozess in der Schweiz

Erstberatung und Strategieentwicklung

In einem ausführlichen Gespräch lernen wir Ihre Situation kennen und entwickeln gemeinsam eine individuelle Strategie.

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Antragstellung oder einvernehmliche Lösung

Abhängig von Ihrer Situation bereiten wir einen Scheidungsantrag vor oder erarbeiten eine einvernehmliche Scheidungskonvention.

Verhandlung und Ausarbeitung von Vereinbarungen

Wir vertreten Ihre Interessen in Verhandlungen und erarbeiten rechtssichere Vereinbarungen zu allen relevanten Aspekten (Unterhaltsleistungen, Vermögensaufteilung, Sorgerecht).

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Gerichtliches Verfahren

Bei streitigen Scheidungen vertreten wir Sie vor Gericht. Bei einvernehmlichen Scheidungen begleiten wir Sie zur Anhörung und sorgen für einen reibungslosen Ablauf.

Scheidungsurteil und Umsetzung

Nach Rechtskraft des Scheidungsurteils unterstützen wir Sie bei der praktischen Umsetzung aller vereinbarten Regelungen.

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Unsere Honorare

Erstberatung

CHF 250
  • 60-minütiges Beratungsgespräch
  • Analyse Ihrer rechtlichen Situation
  • Erste Handlungsempfehlungen

Einvernehmliche Scheidung

ab CHF 3'500
  • Ausarbeitung der Scheidungskonvention
  • Einreichung der Dokumente beim Gericht
  • Begleitung zur gerichtlichen Anhörung
  • Beratung zu allen Nebenfolgen

Streitige Scheidung

nach Aufwand
  • Stundenhonorar CHF 300 - 450
  • Umfassende Vertretung vor Gericht
  • Verhandlungen mit der Gegenseite
  • Kostenvoranschlag nach Erstberatung

* Alle Preise verstehen sich zzgl. allfälliger Gerichtskosten und Auslagen. Individuelle Honorarvereinbarungen sind möglich.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren in der Schweiz?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann das Verfahren innerhalb von 2-3 Monaten abgeschlossen sein. Bei streitigen Scheidungen kann es je nach Komplexität und Streitpunkten zwischen 6 Monaten und mehreren Jahren dauern. Die Dauer hängt auch stark von der Bereitschaft beider Parteien ab, Kompromisse zu finden.

Was ist der Unterschied zwischen einer einvernehmlichen und einer streitigen Scheidung?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich beide Ehepartner über alle Scheidungsfolgen einig (Vermögensaufteilung, Unterhalt, Sorgerecht) und reichen gemeinsam einen Antrag ein. Das Verfahren ist in der Regel kürzer, kostengünstiger und weniger belastend. Bei einer streitigen Scheidung besteht in einem oder mehreren Punkten keine Einigkeit, wodurch ein umfangreicheres gerichtliches Verfahren notwendig wird.

Wie wird das Vermögen bei einer Scheidung aufgeteilt?

Die Vermögensaufteilung hängt vom gewählten Güterstand ab. Bei der in der Schweiz üblichen Errungenschaftsbeteiligung wird das während der Ehe gemeinsam erwirtschaftete Vermögen (Errungenschaft) hälftig geteilt. Vermögenswerte, die bereits vor der Ehe vorhanden waren oder durch Erbschaft/Schenkung erworben wurden (Eigengut), verbleiben beim jeweiligen Ehegatten. Die Aufteilung der Pensionskassenguthaben erfolgt nach besonderen Regeln.

Kann ich mich scheiden lassen, wenn mein Partner nicht einverstanden ist?

Ja, in der Schweiz kann eine Scheidung auch gegen den Willen eines Partners durchgesetzt werden. Nach einer Trennungszeit von zwei Jahren kann die Scheidung einseitig beantragt werden, ohne dass der andere Partner zustimmen muss. Bei gemeinsamer Beantragung oder bei Unzumutbarkeit der Fortsetzung der Ehe kann die Scheidung auch ohne Trennungszeit erfolgen.

Wie werden Unterhaltszahlungen berechnet?

Die Berechnung von Unterhaltszahlungen (für Kinder und ggf. den Ex-Partner) basiert auf verschiedenen Faktoren wie Einkommen, Vermögen, berufliche Situation, Alter, Gesundheitszustand und Dauer der Ehe. Es gibt in der Schweiz keine feste Formel, sondern eine Einzelfallbetrachtung. Wichtige Faktoren sind dabei der Bedarf des unterhaltsberechtigten Partners/Kindes und die finanzielle Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Partners.

Scheidungsrecht in der Schweiz: Kompetente Beratung für einen neuen Lebensabschnitt

Das Schweizer Scheidungsrecht hat sich in den vergangenen Jahrzehnten erheblich weiterentwickelt und ist heute stark darauf ausgerichtet, faire und nachhaltige Lösungen für alle Beteiligten zu finden. Die rechtlichen Bestimmungen sind darauf angelegt, sowohl die persönlichen als auch die finanziellen Interessen beider Ehepartner angemessen zu berücksichtigen und insbesondere das Wohl der betroffenen Kinder zu schützen.

Eine besondere Stärke des Schweizer Scheidungsrechts liegt in der Flexibilität bei einvernehmlichen Lösungen. Wenn sich die Ehepartner über die wesentlichen Aspekte der Scheidung einigen können, bietet das Gesetz einen vereinfachten und beschleunigten Verfahrensweg. Dies ermöglicht es, emotionale Belastungen zu reduzieren und den Übergang in den neuen Lebensabschnitt reibungsloser zu gestalten.

Besonders komplex können die Regelungen zur Vermögensaufteilung sein, die je nach gewähltem Güterstand unterschiedlich ausfallen. Der gesetzliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung basiert auf dem Prinzip, dass das während der Ehe gemeinsam erwirtschaftete Vermögen hälftig geteilt wird, während Vermögenswerte, die bereits vor der Ehe bestanden oder durch Erbschaft erworben wurden, dem jeweiligen Ehepartner vorbehalten bleiben. In der Praxis kann die Zuordnung und Bewertung der einzelnen Vermögenswerte jedoch herausfordernd sein.

Eine weitere Besonderheit des Schweizer Rechts betrifft die berufliche Vorsorge. Die während der Ehe erworbenen Pensionskassenguthaben werden grundsätzlich hälftig geteilt, um beiden Ehepartnern eine angemessene Altersvorsorge zu ermöglichen. Diese Regelung trägt der Tatsache Rechnung, dass oft ein Partner zugunsten der Familie beruflich zurückgesteckt hat und dadurch Nachteile bei der eigenen Altersvorsorge in Kauf genommen hat.

Bei Fragen des Sorgerechts und des Unterhalts für gemeinsame Kinder steht das Kindeswohl im Mittelpunkt aller Entscheidungen. Die schweizerische Rechtsprechung favorisiert zunehmend Lösungen, die beiden Elternteilen eine aktive Rolle im Leben ihrer Kinder ermöglichen, sofern dies dem Kindeswohl entspricht. Entsprechend werden immer häufiger Modelle des gemeinsamen Sorgerechts und der alternierender Obhut vereinbart.

Angesichts der Komplexität des Scheidungsrechts und der weitreichenden Folgen für alle Beteiligten ist eine fundierte rechtliche Beratung von unschätzbarem Wert. Sie trägt dazu bei, dass übereilte Entscheidungen vermieden werden und langfristig tragfähige Lösungen gefunden werden können, die einen fairen Interessenausgleich gewährleisten.

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