Sorgerechtsvereinbarungen

Wir helfen Ihnen, Lösungen zu finden, die das Wohlbefinden Ihrer Kinder in den Mittelpunkt stellen.

Sorgerecht Beratung

Das Kindeswohl im Mittelpunkt

Bei Sorgerechtsvereinbarungen geht es um die wichtigsten Menschen in Ihrem Leben: Ihre Kinder. Trennungen und Scheidungen sind für Kinder oft besonders belastend, und es ist entscheidend, Regelungen zu finden, die ihnen Stabilität und Sicherheit geben.

Unsere erfahrenen Familienrechtsanwälte unterstützen Sie dabei, Vereinbarungen zu treffen, die das Kindeswohl an erste Stelle setzen und gleichzeitig die Bedürfnisse und Rechte beider Elternteile berücksichtigen.

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Klärung der rechtlichen Grundlagen bis hin zur Ausarbeitung detaillierter Betreuungspläne und der rechtssicheren Dokumentation der Vereinbarungen.

Wichtige Begriffe im Schweizer Sorgerecht

Elterliche Sorge

Die elterliche Sorge umfasst das Recht und die Pflicht, für das minderjährige Kind zu sorgen und alle nötigen Entscheidungen zu treffen. In der Schweiz gilt grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht als Regelfall, auch nach einer Trennung oder Scheidung.

Dies bedeutet, dass beide Eltern an wichtigen Entscheidungen beteiligt sind, wie z.B. bei medizinischen Behandlungen, Schulwahl oder Wohnortwechsel.

Obhut

Die Obhut bezeichnet, bei welchem Elternteil das Kind hauptsächlich lebt und wer die alltägliche Betreuung und Erziehung übernimmt. Es gibt verschiedene Modelle:

  • Alleinige Obhut bei einem Elternteil mit Besuchsrecht des anderen
  • Alternierende Obhut (Wechselmodell), bei der das Kind bei beiden Eltern in einem bestimmten Rhythmus lebt

Besuchs- und Kontaktrecht

Das Besuchs- und Kontaktrecht regelt, wann und wie oft der Elternteil, bei dem das Kind nicht hauptsächlich lebt, Zeit mit dem Kind verbringt.

Es ist sowohl das Recht des Elternteils als auch das Recht des Kindes auf regelmäßigen Kontakt zu beiden Eltern. Die konkrete Ausgestaltung sollte sich am Alter und den Bedürfnissen des Kindes orientieren.

Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt umfasst die finanziellen Leistungen, die für den Lebensunterhalt und die Erziehung des Kindes erforderlich sind.

In der Regel leistet der Elternteil, bei dem das Kind nicht oder weniger lebt, Unterhaltszahlungen. Die Höhe wird anhand verschiedener Faktoren wie Einkommen, Bedarf des Kindes und Betreuungsumfang berechnet.

Unsere Leistungen im Bereich Sorgerecht

Rechtliche Beratung

  • Aufklärung über rechtliche Grundlagen
  • Erläuterung der verschiedenen Modelle
  • Individuelle Rechtsberatung zu Ihrem Fall

Verhandlung und Vereinbarungen

  • Vertretung in Verhandlungen
  • Ausarbeitung detaillierter Betreuungspläne
  • Erstellung rechtssicherer Vereinbarungen

Gerichtliche Vertretung

  • Vorbereitung auf Gerichtstermine
  • Vertretung in streitigen Sorgerechtsverfahren
  • Einholung und Bewertung von Gutachten

Kindesunterhaltsberechnung

  • Analyse der finanziellen Situation
  • Berechnung angemessener Unterhaltszahlungen
  • Vereinbarungen zu Sonderausgaben

Anpassung bestehender Regelungen

  • Prüfung auf Anpassungsbedarf
  • Verhandlung über Änderungen
  • Anpassung an veränderte Lebenssituationen

Mediation und Konfliktlösung

  • Vermittlung bei Konflikten
  • Zusammenarbeit mit Mediatoren
  • Entwicklung einvernehmlicher Lösungen

Unser kindzentrierter Ansatz

Stabilität und Kontinuität

Wir entwickeln Lösungen, die Ihren Kindern verlässliche Strukturen bieten und Beziehungen zu beiden Elternteilen und ihrem sozialen Umfeld fördern.

Altersgerechte Lösungen

Wir berücksichtigen die Entwicklungsphase und individuellen Bedürfnisse Ihrer Kinder und passen Betreuungskonzepte entsprechend an.

Schutz vor Konflikten

Wir arbeiten daran, Elternkonflikte aus dem Alltag der Kinder herauszuhalten und eine respektvolle Kommunikation zwischen den Eltern zu fördern.

Betreuungsmodelle im Überblick

Residenzmodell

Residenzmodell

Beim Residenzmodell lebt das Kind hauptsächlich bei einem Elternteil (Residenzelternteil) und verbringt regelmäßig Zeit mit dem anderen Elternteil im Rahmen des Besuchsrechts.

Dieses Modell bietet dem Kind einen festen Lebensmittelpunkt und klare Strukturen, erfordert aber eine gute Kooperation der Eltern bei der Gestaltung der Besuchszeiten.

Wechselmodell

Wechselmodell (Alternierende Obhut)

Bei der alternierenden Obhut verbringt das Kind etwa gleich viel Zeit bei beiden Elternteilen, zum Beispiel im wöchentlichen Wechsel oder nach einem anderen regelmäßigen Rhythmus.

Dieses Modell ermöglicht dem Kind intensive Beziehungen zu beiden Eltern, setzt aber eine gute Kommunikation der Eltern, geografische Nähe und eine hohe Flexibilität voraus.

Nestmodell

Nestmodell

Beim seltener praktizierten Nestmodell bleibt das Kind dauerhaft in der Familienwohnung, während die Eltern abwechselnd ein- und ausziehen.

Dieses Modell bietet dem Kind maximale Stabilität in seinem Umfeld, stellt aber hohe logistische und finanzielle Anforderungen an die Eltern.

Was unsere Mandanten sagen

"Dank der einfühlsamen Beratung konnten wir eine Sorgerechtsvereinbarung treffen, die wirklich die Bedürfnisse unserer Kinder in den Mittelpunkt stellt. Die rechtliche Kompetenz gab uns die Sicherheit, dass alle Aspekte gut berücksichtigt wurden."

Tobias M., Lausanne

"Auch in einer sehr konfliktreichen Situation hat es unser Anwalt geschafft, eine Lösung zu erarbeiten, mit der beide Seiten leben können. Besonders geschätzt habe ich den respektvollen Umgang und die klare Fokussierung auf das Wohl unserer Kinder."

Sophie K., Zürich

"Als wir das Betreuungsmodell nach einigen Jahren anpassen mussten, hat uns die kompetente rechtliche Begleitung sehr geholfen. Die Bedürfnisse unserer heranwachsenden Kinder wurden ernst genommen und die neue Vereinbarung hat allen Beteiligten mehr Flexibilität gegeben."

Markus L., Bern

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen elterlicher Sorge und Obhut?

Die elterliche Sorge umfasst das Recht und die Pflicht, wichtige Entscheidungen für das Kind zu treffen (z.B. medizinische Behandlungen, Schulwahl). Sie kann gemeinsam oder allein ausgeübt werden. Die Obhut bezieht sich auf die alltägliche Betreuung und das Zusammenleben mit dem Kind. Ein Elternteil kann die Obhut innehaben, während beide die elterliche Sorge gemeinsam ausüben.

Wie wird entschieden, welches Betreuungsmodell das richtige ist?

Das geeignete Betreuungsmodell wird anhand verschiedener Faktoren bestimmt, wobei das Kindeswohl immer im Mittelpunkt steht. Zu den Faktoren gehören: Alter und Bedürfnisse des Kindes, bisherige Betreuungssituation, berufliche Situation der Eltern, geografische Nähe der Wohnorte, Kooperationsfähigkeit der Eltern und die Wünsche des Kindes (abhängig vom Alter). Im Idealfall einigen sich die Eltern einvernehmlich; bei Streitigkeiten entscheidet das Gericht.

Ab welchem Alter werden die Wünsche des Kindes berücksichtigt?

Das Schweizer Recht legt kein festes Alter fest, ab dem die Meinung des Kindes berücksichtigt werden muss. Die Anhörung und Berücksichtigung der Kindesmeinung hängt von der individuellen Reife und Urteilsfähigkeit ab. In der Praxis werden Kinder etwa ab dem Schulalter angehört, wobei ihr Einfluss auf die Entscheidung mit zunehmendem Alter wächst. Bei Jugendlichen (ab ca. 12-14 Jahren) wird der geäußerte Wille in der Regel stärker gewichtet.

Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?

Die Berechnung des Kindesunterhalts erfolgt in der Schweiz anhand verschiedener Faktoren: Bedarf des Kindes (altersspezifische Grundkosten, Wohnkosten, Krankenversicherung, Betreuungskosten, etc.), Einkommensverhältnisse beider Eltern, Betreuungsumfang und weitere Unterhaltspflichten. Es gibt verschiedene Berechnungsmethoden, wobei keine gesetzlich vorgeschrieben ist. Je nach Kanton können unterschiedliche Ansätze zur Anwendung kommen. Bei der Berechnung wird auch berücksichtigt, dass der betreuende Elternteil durch die Betreuungsleistung bereits einen Beitrag zum Unterhalt leistet.

Kann eine bestehende Sorgerechtsvereinbarung später geändert werden?

Ja, bestehende Sorgerechts- und Betreuungsvereinbarungen können angepasst werden, wenn sich die Umstände wesentlich verändert haben. Dies kann der Fall sein, wenn Kinder älter werden und andere Bedürfnisse haben, ein Elternteil umzieht, sich die berufliche Situation ändert oder andere wichtige Veränderungen eintreten. Idealerweise erfolgt die Anpassung einvernehmlich zwischen den Eltern. Bei Uneinigkeit kann das Gericht angerufen werden, das nach dem Grundsatz des Kindeswohls entscheidet. Eine regelmäßige Überprüfung der Vereinbarungen ist sinnvoll, um sie an die Entwicklung der Kinder anzupassen.

Sorgerecht in der Schweiz: Kindeswohl im Mittelpunkt familienrechtlicher Entscheidungen

Das Schweizer Familienrecht hat in den vergangenen Jahren bedeutende Entwicklungen im Bereich des Sorgerechts erfahren, die darauf abzielen, das Wohlbefinden der Kinder in den Mittelpunkt zu stellen und gleichzeitig die Rechte und Pflichten beider Elternteile angemessen zu berücksichtigen. Eine der wichtigsten Änderungen war die Einführung des gemeinsamen Sorgerechts als Regelfall im Jahr 2014, was einen Paradigmenwechsel darstellt und die fortgesetzte gemeinsame Verantwortung beider Eltern für ihre Kinder auch nach einer Trennung oder Scheidung betont.

Diese rechtliche Entwicklung spiegelt die Erkenntnis wider, dass für die gesunde Entwicklung eines Kindes in der Regel der regelmäßige Kontakt zu beiden Elternteilen förderlich ist. Das Gesetz unterscheidet dabei klar zwischen der elterlichen Sorge als Recht, grundlegende Entscheidungen für das Kind zu treffen, und der Obhut, die das alltägliche Zusammenleben und die direkte Betreuung umfasst. Diese Differenzierung ermöglicht flexible Lösungen, die den individuellen Familiensituationen gerecht werden können.

In den letzten Jahren hat auch das Modell der alternierenden Obhut (Wechselmodell) zunehmend an Bedeutung gewonnen. Dabei verbringt das Kind etwa gleich viel Zeit bei beiden Elternteilen. Die Rechtsprechung hat anerkannt, dass dieses Modell unter bestimmten Voraussetzungen dem Kindeswohl besonders förderlich sein kann, nämlich wenn beide Eltern betreuungsfähig sind, eine gute Kommunikation pflegen und in geografischer Nähe zueinander wohnen. Entscheidend ist jedoch immer die individuelle Situation des Kindes, einschließlich seines Alters, seiner Persönlichkeit und seiner bestehenden Bindungen.

Auch bei der Ausgestaltung der Besuchs- und Kontaktrechte ist ein Trend zu flexibleren und großzügigeren Regelungen zu beobachten. Die klassische Regelung mit Besuchen alle zwei Wochenenden wird zunehmend durch individuellere Lösungen ersetzt, die dem Kind ermöglichen, eine kontinuierliche und bedeutungsvolle Beziehung zu beiden Elternteilen aufrechtzuerhalten.

Bei allen Entscheidungen zum Sorge- und Besuchsrecht gilt der Grundsatz des Kindeswohls als oberste Maxime. Die Gerichte und Behörden sind verpflichtet, in jedem Einzelfall zu prüfen, welche Lösung den Bedürfnissen des betroffenen Kindes am besten entspricht. Dabei werden auch Kinder selbst immer häufiger in die Entscheidungsfindung einbezogen, wobei ihr Mitspracherecht mit zunehmendem Alter und Reife an Gewicht gewinnt.

Eine professionelle rechtliche Beratung kann in diesem komplexen Bereich von unschätzbarem Wert sein, um Vereinbarungen zu treffen, die rechtssicher sind, den Interessen aller Beteiligten gerecht werden und vor allem dem Kind ein stabiles und liebevolles Umfeld bieten, in dem es sich trotz der veränderten Familiensituation gut entwickeln kann.

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